Neue Förderlinie Soziale Mietraumförderung

Mit dieser Förderlinie kann erstmals geförderter Sozialmietwohnraum mit einer Sonder(Belegungs-)bindung zugunsten von Mitarbeitern/ -innen eines Unternehmens oder mehrerer bestimmter Unternehmen verknüpft werden. Geförderte Wohnungen dürfen danach während der Dauer der Sozialbindung (wahlweise für 10, 15, 25 oder 30 Jahre) vorrangig nur durch einen Wohnberechtigungsschein ausgewiesenen Haushalten überlassen werden, die zusätzlich auch zu den begünstigten Mitarbeitern rechnen; als solche gelten auch Auszubildende. Diese Förderlinie ist als Besondere soziale Wohnraumförderung im Übrigen der allgemeinen Wohnraumförderung nachgebildet und entspricht im Wesentlichen den dortigen Anforderungen und Bedingungen.

Informationen: www.mlw.baden-wuerttemberg.de

Fragen zu Einzelheiten der Mietwohnraumförderung können auch an die L-Bank unter der Telefonnummer 0721/150-3875 oder per E-Mail an mietwohnungsbau@l-bank.de gerichtet werden.