Die WiRO informiert regelmäßig über

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die für das Wirtschaftsgeschehen in Ostwürttemberg interessant sind.

Die News umfassen von Preisauschreibungen über Veranstaltungstermine bis hin zu Förderaufrufen eine breite Palette an Informationen.

Beratungsgutschein „Transformation Automobilwirtschaft“

Die Transformation der Automobilwirtschaft ist vielschichtig.  Aktuell erfolgreiche Produkte und Geschäftsmodelle müssen weiterentwickelt oder grundsätzlich neu gefunden und umgesetzt werden, um auch zukünftig erfolgreich zu sein. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg fördert die strategische Beratung rund um die Transformation der Automobilwirtschaft, auch in Kombination mit den Herausforderungen rund um die Covid-19-Krise. Gefördert werden Beratungsleistungen u.a. in den Themenfeldern Strategieberatung, Diversifizierung und Geschäftsmodellentwicklung. Förderfähig sind bis zu zehn Beratungstage sowie 80% der förderfähigen Ausgaben bei max. 10.000 € Förderung. Ansprechpartner ist die Landeslotsenstelle Transformationswissen BW, die durch ein interdisziplinäres Team der e-mobil BW, Landesagentur für neue Mobilitätslösungen und Automotive Baden-Württemberg koordiniert wird.

Information: www.transformationswissen-bw.de
 


Förderprogramm „Tourismusfinanzierung Plus“

Das Land führt das Förderprogramm „Tourismusfinanzierung Plus“ fort. Seit 1. Oktober können kleine und mittlere Unternehmen wieder einen Antrag auf ein zinsverbilligtes Darlehen in Kombination mit einem Tilgungszuschuss für touristische Investitionen stellen. Die Landesregierung stellt für die Fortführung des Programms 8 Millionen Euro bereit. Mit dem Neustart der „Tourismusfinanzierung Plus“ bietet die L-Bank nun wieder einen Kredit in Kombination mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 15 Prozent beziehungsweise bis maximal 200.000 Euro an. Gefördert werden Investitionen in touristische Einrichtungen – wie zum Beispiel Modernisierungen und Sanierungen von Gebäuden, Erweiterungen in Verbindung mit Modernisierungen sowie Neubauten in Verbindung mit Modernisierungen und Investitionen. Werden im Rahmen von Betriebsübernahmen qualitätssteigernde Investitionen getätigt, so sind auch diese förderfähig.

Information:www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/tourismusfinanzierung


Sofortprogramm für Einzelhandel und Innenstädte

Das Wirtschaftsministerium startet ein Sofortprogramm, um dem Einzelhandel und Innenstädten im Land bei der Bewältigung Corona-bedingter Schwierigkei-ten gezielt unter die Arme zu greifen. Ab 23. September können Städte und Kommunen Förderantrage stellen. Das Sofortprogramm besteht aus insgesamt drei Förderlinien. Im Rahmen der Förderlinie „Pop-up-Stores und -Malls“ werden die Einrichtung und der Betrieb von Pop-up-Stores und -Malls in baden-württembergischen Kommunen gefördert, während bei der Förderlinie „Veranstaltungen“ die Planung und Umsetzung von Veranstaltungen mit Eventcharakter bezuschusst wird. Ziel der dritten Förderlinie ist es, für den Neustart im stationären Handel Innovation und Digitalisierung zu fördern und gleichzeitig dessen Stärken weiter auszubauen.

Information: wm.baden-wuerttemberg.de


Förderung für Verbundausbildung wird verdoppelt

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg erhöht die Förderung der Verbundausbildung für Betriebe. Ausbildende Betriebe, die für mindestens 20 Wochen ihre Auszubildenden in einem Partnerbetrieb oder einer Bildungseinrichtung ausbilden lassen, erhalten statt 2.000 Euro ab sofort 4.000 Euro pro Auszubildender oder Auszubildendem. Kurzarbeitende Betriebe, die für mindestens vier Wochen ihre Auszubildenden in einem Partnerbetrieb ausbilden lassen, werden nun mit 2.000 Euro gefördert.

Information: wm.baden-wuerttemberg.de


Förderprogramm "Charge@BW"

Seit 1. August 2021 können wieder Förderanträge für das Programm Charge@BW gestellt werden. Die Anträge können vor dem Maßnahmenbeginn gestellt werden oder als Ausnahme im Rahmen des zulässigen vorzeitigen Maßnahmenbeginns. Gefördert werden die Installation von Ladepunkten inkl. Netzanschluss mit anschließendem Betrieb sowie Leasing/Miete/Contracting in Baden-Württemberg im nichtöffentlichen Raum (z. B. Mitarbeiterparkplätze, betrieblich genutzte Ladepunkte, Wohngebäude) und öffentlichen Raum (z. B. Einzelhandel, Parkhäuser, öffentliche Parkplätze, Freizeiteinrichtungen) mit 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 2.500 Euro pro Ladepunkt. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Vereine, Kommunen, gemeinnützige Organisationen und FreiberuflerInnen mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.

Information und Bewerbung: www.l-bank.de


Land fördert Intensivberatungen für den Handel

Das Projekt „Intensivberatung Zukunft Handel 2030 “ ist Teil des Dialogprozesses Handel 2030 und wird von der Unternehmensberatung Handel GmbH in Kooperation mit der Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Handwerk und Mittelstand umgesetzt. Im Rahmen der Intensivberatungen begleiten Beraterinnen und Berater beider Beratungsunternehmen die Einzelhandelsunternehmen individuell und langfristig. Die Intensivberatungen werden zu einem vergünstigten Tagessatz von 375 Euro angeboten und sollen mindestens fünf Tagewerke beziehungsweise 40 Arbeitsstunden pro Einzelhandelsunternehmen umfassen.

Information: www.baden-wuerttemberg.de


Handwerkskammer Ulm hilft bei der Azubi-Suche

Die Chancen für junge Menschen einen Ausbildungsplatz im regionalen Handwerk zu finden, sind trotz Corona-Pandemie nach wie vor gut. Für junge Menschen gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine passende Ausbildungsstelle zu finden: Ob über ein Praktikum in einem Handwerksbetrieb, die Ausbildungsbörse oder Ausbildungsberatung der Handwerkskammer Ulm sowie über „Passgenaue Besetzung“. Passgenau deshalb, weil Jugendliche bei diesem Angebot gemeinsam mit den Beraterinnen ein individuelles Bewerbungsprofil erstellen. Außerdem können sie sich dabei helfen lassen, eigene Talente und Stärken zu entdecken. Auch Betriebe können das Angebot nutzen und ein Anforderungsprofil anlegen. Gefördert wird das Programm durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie durch den Europäischen Sozialfonds.

Information: www.hwk-ulm.de/passgenauebesetzung


Interreg B-Programme für transnationale Zusammenarbeit

Die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, läutete am 8. Juli die neue Förderperiode der Interreg B-Programme für transnationale Zusammenarbeit in Europa ein. Die Interreg B-Programme fördern das Zusammenkommen von Partnern aus verschiedenen Regionen Europas, damit diese sich austauschen und Erfahrungen und Kenntnisse gewinnbringend zum Einsatz bringen können. Die Interreg B-Programme richten sich an Unternehmen, Verbände, Hochschulen, Kommunen und andere private und öffentliche Einrichtungen. Für die neue Förderperiode 2021 – 2027 stehen für alle Interreg-Programme insgesamt 8 Milliarden Euro EU-Mittel zur Verfügung.

Information: www.interreg-bw.de


Landeslotsenstelle Transformationswissen BW

Zur Unterstützung insbesondere der mittelständischen Unternehmen der Automobilwirtschaft in Baden-Württemberg bietet die Landeslotsenstelle eine Plattform, die im Transformationsprozess der Automobilwirtschaft Orientierung schafft. Die Landesagentur für neue Mobilitätslösungen und Automotive, e-mobil BW, koordiniert die im Rahmen des Strategiedialogs Automobilwirtschaft BW entstandene Landeslotsenstelle. Unterstützungsangebote verschiedener Anbieter in Baden-Württemberg werden übersichtlich und transparent in den Datenbanken auf dieser Seite in den Bereichen „Wissen & Information“, „Qualifizierung“, „Vernetzung“ und „Beratung“ aufgelistet:

Information:www.transformationswissen-bw.de


Innovationsprogramm Pflege 2022

Die neue Förderrunde des Innovationsprogramms Pflege unterstützt innovative Konzepte, die vor allem die Kurzzeitpflege qualitativ weiterentwickeln. Kurzzeitpflege trägt dazu bei, häusliche Pflegesituationen zu entlasten und zu stabilisieren.  Denkbar sind neue Formen der Kurzzeitpflege, zum Beispiel Kurzzeitpflege im Umfeld einer (geriatrischen) Reha-Klinik, ergänzende mobile geriatrische Reha im Zusammenhang mit Kurzzeitpflege oder eine Neugestaltung von Übergängen. Im Jahr 2022 werden Angebote der Nacht- oder Tagespflege investiv gefördert, und – wie bisher – können auch solitäre Kurzzeitpflegen als ausschließlich investive Projekte eingereicht werden.  Zudem kommen auch investive Projekte der Kurzzeitpflege in Betracht, die einen Bezug zum Krankenhausbereich aufweisen. Darüber hinaus sind auch Ideen, Konzepte und Modelle mit Blick auf die neu eingeführte Übergangspflege als Anschlussversorgung nach einem Krankenhausaufenthalt erwünscht, die zur Verbesserung der Situation bei der Kurzzeitpflege beitragen können. Die ausgefüllten Antragsunterlagen für das Innovationsprogramm Pflege 2022 müssen bis spätestens 28. Februar 2022 beim Kommunalverband für Jugend und Soziales eingegangen sein. Mit einer Entscheidung über die Mittelvergabe im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ist voraussichtlich im ersten Halbjahr 2022 zu rechnen.

Information:www.baden-wuerttemberg.de