Die WiRO informiert regelmäßig über

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die für das Wirtschaftsgeschehen in Ostwürttemberg interessant sind.

Die News umfassen von Preisauschreibungen über Veranstaltungstermine bis hin zu Förderaufrufen eine breite Palette an Informationen.

Aufstiegs-BAföG

Das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG; Aufstiegs-BAföG) ist das altersunabhängige Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen. Das neue AFBG gilt seit dem 1. August 2016, mit dem das er­folgreiche Meister-BAföG zu einem Aufstiegs-BAföG wurde. Mit höheren Fördersätzen, höheren Zuschussanteilen und höheren Freibeträgen bietet das neue AFBG gleichwertige Förderbedingungen, wie sie auch Studierende in Form des BAföG erhalten. Zugleich wird die Förderung geöffnet für Studienabbrecher und Hochschulabsolventen, deren höchs­ter akademischer Grad der Bachelorabschluss ist.

Bewerbung:
www.aufstiegs-bafoeg.de


Innovationsgutschein „Hightech Digital“

Der Innovationsgutschein „Hightech Digital“ des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg zielt auf FuE-Vorhaben im Bereich digitaler Geschäftsmodelle, Anwendungsprojekte in den Bereichen Industrie 4.0, Vernetzte Systeme und Prozesse, Internet der Dinge, Smart Services, hochflexible Automatisierung, Big Data, Simulationsmodelle, Virtual und Augmented Reality oder Embedded Systems ab. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit max. 100 Mitarbeitern und 20 Mio. Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme. Zusätzlich sind Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. Euro Umsatz bzw. 43 Mio. Euro Bilanzsumme antragsberechtigt, sofern sie ihr Vorhaben mit einem Start-up als FuE-Dienstleister umsetzen. Der Zuschuss beträgt bis zu 20.000 Euro und deckt bis max. 50 % der Ausgaben ab, die dem Unternehmen in Rechnung gestellt werden. Zuschussfähig sind Kosten für Leistungen externer FuE-Einrichtungen. Zudem sind Materialkosten förderfähig, die im Rahmen von betriebsinternen Entwicklungsleistungen, z.B. dem Prototypenbau, anfallen. Der Innovationsgutschein „Hightech Digital“ ist mit dem Innovationsgutschein „A“ kombinierbar. Anträge können fortlaufend eingereicht werden.

Information:
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/innovation/innovationsgutscheine/