Für wen ist das Gesetz gut?
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ermöglicht allen beruflich Qualifizierten und Nicht-Akademikern aus Nicht-EU-Staaten eine erleichterte legale und qualifizierte Zuwanderung zu Arbeitszwecken. Davon profitieren auch fast alle Unternehmen aus nahezu allen Branchen.
Gleichwertigkeit versus Gleichartigkeit
Für die Einreise benötigen die Fachkräfte eine gleichwertige berufliche oder akademische Ausbildung, die sie im In- oder Ausland erworben haben und die in Deutschland anerkannt ist. Diese Ausbildung muss nicht der Ausbildung in Deutschland entsprechen und gleichartig sein, sie muss aber in Deutschland als gleichwertig anerkannt sein. Die Fachkraft kann dann die Beschäftigung ausüben, zu der sie die Qualifikation befähigt. Damit ist ein Quereinstieg für internationale Fachkräfte nicht möglich.
Ausbildung und Nachqualifizierung
Eine Einreise zur Ausbildung, zum Studium oder zur Nachqualifizierung ist auch möglich, wenn der ausländische Abschluss nicht oder nur teilweise anerkannt wird. Dafür brauchen die potenziellen Fachkräfte ggf. Anerkennung.
Zwei Wege zum Ziel
Die Unternehmen können die Fachkräfte akquirieren und mit einer Beschäftigungserklärung zur Arbeitsaufnahme einreisen lassen. Wenn Unternehmen den Prozess beschleunigen möchten, können sie dies tun, indem sie ein beschleunigtes Verfahren einleiten.
Weitere Möglichkeiten
Die potenziellen Fachkräfte können auch zum Erlernen der deutschen Sprache, zur Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche, aber auch für Forschung und Existenzgründungen einreisen.
Die Beratungsleistungen des Welcome Centers Ostwürttemberg sind für alle Fachkräfte und Unternehmen aus der Region Ostwürttemberg kostenlos. Durch das Ziel Fachkräftesicherung agiert die Erstanlaufstelle als Wegweiser in der Region. Seit September 2020 sammelt das Projektteam praktische Erfahrungen zu dem Gesetz und hat sich dadurch als kompetente Ansprechanlaufstelle in der Region etabliert. Darüber hinaus können sich Unternehmen aus der Region bei der Suche und Bindung von Fachkräften aus dem In- und Ausland beraten lassen.
Themen, wie Fachkräftesicherung und Fachkräftezuwanderungsgesetz, spielen täglich eine zentrale Rolle in den Beratungen im Welcome Center Ostwürttemberg. Die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland ist deshalb auch in der Region Ostwürttemberg ein wichtiges Thema. Das Team des Welcome Centers konnte seit September 2020 viele praktische Erfahrungen zu diesem Thema sammeln und tauscht sich regelmäßig im Netzwerk zur praktischen Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes aus. Auf der Homepage des Welcome Centers Ostwürttemberg sind weiterführende Informationen und Checklisten zur Gesetzgebung, Unterstützungsmöglichkeiten bei der Rekrutierung von internationalen Fachkräften und eine Liste von Rekrutierungsprojekten aus dem In- und Ausland verfügbar. Außerdem findet man dort eine kurze Umfrage zur praktischen Anwendung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und der Beschäftigung internationaler Fachkräfte www.surveymonkey.de/r/WCCOW. Die Ergebnisse der Befragung fließen direkt in die Arbeit des Welcome Center Teams ein.
Das Welcome Center Ostwürttemberg unterstützt Unternehmen, die internationale Fachkräfte beschäftigen möchten sowie die internationalen Fachkräfte selbst, bei allen Fragen rund um Leben und Arbeiten in Ostwürttemberg. Unter dem Slogan „Willkommen im Raum der Talente und Patente“ bietet es Erstberatungen und Unterstützung bei der erfolgreichen sozialen und beruflichen Integration der Fachkräfte. Das Welcome Center Ostwürttemberg wird vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gefördert. Der Ostalbkreis sowie die Städte Aalen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd unterstützen das Projekt mit einem jährlichen zusätzlichen Beitrag.
Alle Aktivitäten und Informationen zum digitalen Beratungs- und Veranstaltungsangebot finden Sie unter www.welcome-center-ostwuerttemberg.de.